Zuzahlungen für Medikamente

Arzneimittel sind nach dem vierten Arzneimittelgesetz definiert, verschreibungspflichtige Mittel werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wobei Zuzahlungen bei Medikamenten zu leisten sind. Private Kassen erstatten die Mittel zuzahlungsfrei, wenn der Versicherte keine Selbstbeteiligung hat.

Das Zuzahlungsprinzip

Diese wurde von den Gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt, um Kosten zu sparen, indem bevorzugt günstige Generika verwendet wird. Es existiert eine Positivliste, in welcher bestimmte, besonders teure Medikamente aufgeführt sind, deren Kosten die GKV überhaupt nicht erstattet. Diese Liste wie auch sonstige Zuzahlungen entfallen in der PKV, sofern keine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Im Rahmen der Selbstbeteiligung bei der Krankenversicherung zahlt hingegen der Versicherte alles selbst.
Rezeptfreie Arzneimittel erstatten Krankenkassen nur unter streng definierten Bedingungen. Bei den gewöhnlichen, nicht auf der Positivliste befindlichen rezeptpflichtigen Arzneimitteln zahlen GKV-Versicherte einen Beitrag von 10 Prozent, mindestens fünf, maximal zehn Euro zu. Medikament mit einem Preis unter fünf Euro zahlt der Patient grundsätzlich selbst. Die Regelung gilt auch für online bezogene Medikamente.

Ausnahmen und Befreiungen

Medikamente für Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei, für Kinder unter 12 Jahren, auch Jugendliche mit Entwicklungsstörungen werden auch nicht rezeptpflichtige Medikamente erstattet, es sei denn, sie haben keinen “Indikationsbezug”, das heißt, gelten nach medizinischer Auffassung als wenig bis nicht wirksam. Um die Belastungen durch die Zuzahlungen einzuschränken, werden diese für GKV-Versicherte auf zwei Prozent vom Bruttoeinkommen begrenzt, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Zu der Beschränkung gehören auch Praxisgebühr sowie Eigenanteile für stationäre Behandlungen, häusliche Krankenpflege und Heilmittel-Zuzahlungen. Beim Überschreiten der Belastungsgrenze wird der Versicherte von allen Zuzahlungen im laufenden Jahr befreit.
Weitere Ausnahmen gibt es bei schwerwiegenden Erkrankungen. Wenn hierzu nicht verschreibungspflichtige Medikamente, auch Naturheilmittel angewendet werden, können diese von der Kasse erstattet werden. Dazu müssen die Mittel wiederum medizinisch indiziert sein, das heißt, anerkannten Standards entsprechen.

Anreiz für günstige Medikamente

Für viele besonders günstige Medikamente entfallen die Zuzahlungen komplett, damit sollen die Anreize zur Kostensenkung verstärkt werden. Der Hintergrund ist die große Palette von Arzneimitteln mit identischer Wirkung, aber sehr unterschiedlichem Preis. Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente liegt bei mehreren Tausend auf Grundlage von Festbeträgen und Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern. Festbeträge sind die durch Krankenkassen festgesetzten Höchstbeträge für Arzneimittel bestimmter Wirkstoffgruppen, Medikamente, die 30 Prozent preiswerter angeboten werden, sind grundsätzlich zuzahlungsfrei.

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